Platz- und Spielordnung

Stand: 11. Fassung vom Juli 2013

§1 Spielberechtigung
Alle aktiven und jugendlichen Clubmitglieder sind im Rahmen dieser Platz- und Spielordnung spielberechtigt. Außerdem sind Gäste von Clubmitgliedern gegen eine Gebühr von Euro 5,00 pro Spieleinheit spielberechtigt, wenn die Belegung der Plätze dies zulässt.

Alle aktiven und jugendlichen Clubmitglieder sind im Rahmen dieser Platz- und Spielordnung spielberechtigt. Außerdem sind Gäste von Clubmitgliedern gegen eine Gebühr von Euro 5,00 pro Spieleinheit spielberechtigt, wenn die Belegung der Plätze dies zulässt. Für die Entrichtung der Gastspielgebühr ist das jeweilige Clubmitglied verantwortlich.

Nichtmitglieder, die für eine aktuelle Spielgemeinschaft mit einer unserer Mannschaften spielberechtigt sind, können auf Beschluss der Clubleitung von der Gastspielgebühr befreit werden.

Gleiches gilt für Nichtmitglieder, die bei einem vereinsinternen Übungsleiter ein einmaliges Probetraining absolvieren.

§2 Spielkleidung
Das Spielen ist nur mit Tenniskleidung, v.a. speziellen Tennisschuhen, gestattet.
Zuschauern mit Straßenschuhen ist das Betreten der Sandplätze nicht gestattet.

§3 Platzbelegung – Spieldauer
Die Spielzeit wird an der Zeittafel durch Anbringen der mit den Namen der Spieler gekennzeichneten Magnetmarken belegt.

Eine Spieleinheit beträgt 60 Minuten.

Die Belegung eines Platzes ist nur durch die Spieler selbst in direkter zeitlicher Reihenfolge möglich.

Die Magnetmarken müssen während des Spieles an der Zeittafel belassen werden. Wird der Platz von nachfolgenden Spielern nicht benötigt, kann weitergespielt werden. Die Magnetmarken dürfen nicht weitergerückt werden, damit für später kommende Spieler der Beginn der Spielzeit ersichtlich ist.

§4 Pflege der Sandplätze
Um die Erhaltung der Sandplätze sicherzustellen, kommen auf die Spieler innerhalb der festgesetzten Spielzeit folgende Aufgaben zu:

  • Vor Beginn der Spielzeit Platz sprengen, sofern erforderlich
  • am Ende, noch innerhalb der Spielzeit, Platz abziehen, Linien fegen und ggf. scharieren.

§5 Bevorrechtigte Platzbenutzung
Kinder und Jugendliche sind täglich bis 17.00 Uhr (Spielende) auf den Sandplätzen spielberechtigt. In einem Doppel mit mindestens 2 Erwachsenen sind sie auch nach 17.00 Uhr spielberechtigt.

Kinder und Jugendliche sind auf Platz 5 und 6 jederzeit spielberechtigt und dürfen erst nach 19 Uhr von Erwachsenen gem. Ziff 3. abgelöst werden.

Berufstätige Jugendliche können auf Antrag eine Sondergenehmigung von der Clubleitung erhalten. In diesem Falle bekommt der Jugendliche ein blaues bzw. rotes Magnetschild.

Für Medenspiele, Turniere, Freundschaftsspiele, Clubmeisterschaftsspiele und Mannschaftstraining können vom Sportwart die erforderlichen Plätze gesperrt werden. Die Termine sind jedoch rechtzeitig durch Anhang bekanntzumachen. Nach Meden- und Freundschaftsspielen haben Mitglieder, die am Mannschaftsspiel nicht beteiligt waren, bei der Platzbelegung Vorrang.

§6 Sportunfälle – Haftung
Der Tennis-Club übernimmt nur die Haftung für Sportunfälle und Haftpflichtfälle von Mitgliedern im Rahmen der Versicherung beim Badischen Sportbund e.V.

Für mitgebrachte Gegenstände, Wertsachen oder Geldbeträge sowie geparkte Fahrzeuge wird keine Haftung übernommen.

§7 Sonstiges
Wegen Unfallgefahr haben Kinder, die nicht Tennis spielen, keinen Zutritt zu den Tennisplätzen innerhalb des Ballfangs.

Es ist nicht gestattet, innerhalb des Ballfangs zu rauchen sowie Gläser und Flaschen ungeschützt abzustellen.